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1) Ihre persönlichen Besitztümer und die Ihres Partners,
die persönlichen Güter, die jeder bei der Heirat mitbringt, die er gratis erhält (Erbe, Geschenke usw.), die für seinen persönlichen Gebrauch bestimmt sind (z.B. Musikinstrumente) und die Erwerbungen unter Verwendung persönlicher Besitztümer
2) Ihr erworbenes Gut und das Ihres Partners Es handelt sich um Ersparnisse die während der Ehe realisiert wurden oder Einkünfte, vor allem durch den Arbeitslohn, von Vorsorgeeinrichtungen oder Versicherungen bezahlte Summen oder Einnahmen aus persönlichem Besitz usw.
3) Bei Auflösung der Verordnung
Jeder Ehepartner nimmt sein persönliches Eigentum zurück. Für jeden Partner werden die bestehenden Erwerbungen berechnet, wovon man die Schulden abzieht. Nach der Addierung des Wertes der Erwerbungen der beiden Ehepartner erhält jeder die Hälfte vom errechneten Gewinn.
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